Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Als Dienstleistungsunternehmen stellen wir Ihnen, auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, unsere Mitarbeiter zur Verfügung.
Erforderliche oder gewünschte Dispositionen, der von Agilos QCS in Ihrem Unternehmen eingesetzten Mitarbeiter, bitten wir Sie, ausschließlich mit unseren internen Mitarbeitern abzustimmen
2. Sollte ein Austausch eines Mitarbeiters erforderlich werden, so kann dies auch während der Vertragsdauer, in Absprache mit dem Kunden, gegen entsprechenden Ersatz geschehen.
Unsere Mitarbeiter haben sich vertraglich zur absoluten Verschwiegenheit über alle Geschäftsangelegenheiten unserer Kunden verpflichtet.
3. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen Tätigkeitsnachweise vorlegen, um diese von Ihnen abzeichnen zu lassen. Eine Ausfertigung verbleibt bei Ihnen, für Ihre Rechnungsprüfung.
4. Die Rechnungen werden wöchentlich erstellt und sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig zur Begleichung. Unsere Mitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt.
5. Wünschen Sie die Leistung von Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, bedarf es dazu einer besonderen, vorherigen Absprache mit uns. Überstunden sind die über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgehenden Stunden. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes sind zu beachten.
6. Der Entleiher verpflichtet sich, das Zeitpersonal vor Arbeitaufnahme über die für seinen Betrieb und den jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten. Sollte das Zeitpersonal bei mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen oder Ausrüstungen oder Schutzkleidung die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit ablehnen, haftet der Entleiher der Agilos QCS GmbH für den dadurch entstandenen Lohnausfall. Unsere Mitarbeiter sind bei der Verwaltungs-Berufgenossenschaft versichert. Arbeitsausfälle sind uns und der Verwaltungsgenossenschaft mittels Unfallanzeige unverzüglich zu melden.
Eine Kopie der Unfallanzeige ist von Ihnen gem. § 1553 Abs. 4 RVO der für Ihren Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft zu übersenden.
7. Unsere Mitarbeiter sind sorgfältig ausgewählt. Dennoch ist unser Kunde gehalten, sich seinerseits von der Eignung des ihm überlassenen Mitarbeiters für die vorgesehene Tätigkeit zu überzeugen und eventuelle Beanstandungen über ihn an uns zu richten.
Stellt der Kunde innerhalb der ersten vier Stunden fest, dass ein Mitarbeiter sich nicht für vorgesehene Tätigkeit eignet, und besteht er auf Austausch des Mitarbeiters, werden ihm bis zu vier Arbeitsstunden nicht berechnet.
8. Im Übrigen können wir nur dafür einstehen, dass unsere Mitarbeiter für den vorgesehenen Einsatz die generelle Eignung besitzt, die sie dazu befähigt, ihre Leistungen entsprechend den gestellten Anforderungen zu erbringen. Eine weitere Haftung besteht nicht.
Reklamationen sind am Tage ihrer Feststellung, spätestens binnen 1 Woche nach Entstehung des die Reklamation begründeten Umstandes vorzubringen und ausschließlich an uns zu richten. Verspätete Reklamationen können nicht berücksichtigen werden und begründen keine weiteren Ansprüche. Bei rechtzeitiger Reklamation im Rahmen unserer Haftung stehen wir nur für Nachbesserung ein; weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind laut AÜG ausgeschlossen.
Wir können in keinem Fall eine Haftung übernehmen, soweit unsere Mitarbeiter mit Geldangelegenheiten, wie Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder anderen Wertsachen betraut werden.
Wir haften ferner nicht für Schäden, die unsere Mitarbeiter an Gegenständen verursachen, an denen und mit denen sie arbeiten, ebenso wenig wie vorsätzliches Handeln unserer Mitarbeiter.
9. Nebenabreden und Vertragsverlängerungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bestimmungen.
11. Gerichtsstand für beide Teile ist Wetzlar.